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Hier dreht sich alles um das Schwein...

Der Schwarzwildbestand muss reduziert werden

Der Schwarzwildbestand muss reduziert werden

07.11.2017

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus stellte heute einen Plan von Maßnahmen zur Reduzierung der Schwarzwildpopulation in Mecklenburg-Vorpommern vor. „Die drastische Reduzierung der Schwarzwildbestände ist eine ganz entscheidende Maßnahme zur Verringerung der Gefahr, die von einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest ausgeht“, sagte er. Bei Ausbruch der von Wild- auf Hausschweine übertragbaren Afrikanischen Schweinepest (ASP) drohen Hausschweinehaltungen, Schlacht- und fleischverarbeitenden Betrieben im Land existenzielle wirtschaftliche Einbrüche. „Ich appelliere an die Jägerschaft, an Landwirte und Naturschützer, sich ihrer Verantwortung beim Thema ASP zu stellen“, so der Minister.

Backhaus hatte mit Unterstützung der SPD- und der CDU-Fraktionen im Landtag Mitte Oktober 2017 das Bereitstellen von Landesmitteln zur Bekämpfung der ASP-Gefahr und zur Reduzierung der Schwarzwildbestände gefordert und eine Taskforce mit der Erarbeitung entsprechender Maßnahmen betraut. Heute dankte er den beteiligten Regierungsfraktionen für ihre Unterstützung bei der Abstimmung über Landesmittel für ein auf zwei Jahre angelegtes Sofortprogramm zur ASP-Verhinderung in Höhe von 2 Millionen Euro.

Aufgewendet werden die Mittel maßgeblich für den vermehrten Abschuss von Wildschweinen. „Ich erwarte, dass sich die Strecke im Vergleich zum Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre um 20 Prozent auf 80.000 Stück Wildbret erhöht“, erklärte der Minister. „Dafür schaffen wir Anreize.“ So erhalten Jäger ab 1. Dezember 2017 für das Erlegen von Frischlingen mit einem Gewicht bis 25 Kilogramm und für den Abschuss von älteren Bachen, deren Frischlinge keiner Führung mehr bedürfen, 25 Euro Aufwandsentschädigung je Tier. Damit soll ein deutlich höherer Anteil an Zuwachsträgern beim Schwarzwild erreicht werden, als in der Wildbewirtschaftungsrichtlinie vorgesehen. Mit 25 Euro je Jagdtag honoriert wird auch der Einsatz von Hundeführern mit Jagdhunden bei revierübergreifenden Jagden. Das im Zeitraum vom 11. Januar bis 31. Juli geltende Drückjagdverbot wird zur Erreichung einer wirksamen Bestandsreduzierung beim Schwarzwild für die kommenden drei Jahre ausgesetzt. Für Einladungen durch die Forst- und Nationalparkämter an private Jäger zur Beteiligung an Drückjagden nach dem 11.01.2018 entfällt das Erheben von Standgebühren und Jagdbetriebskostenbeiträgen.

Intensiviert wird die Schwarzwildjagd auch in den Nationalparken und Renaturierungsgebieten aus Seuchenpräventionsgründen. „Als Dank an die Jagdbeteiligten werden in Forst- und Nationalparkämtern Frischlinge mit einem Gewicht von bis zu 25 Kilogramm aufgebrochen kostenfrei an die Erleger oder Jagdhelfer abgegeben“ erläuterte der Minister. Aufgrund ihrer geringen Vitalität gelten Frischlinge als die anfälligste Altersklasse gegenüber Krankheiten. Zudem tragen Frischlingsbachen ab dem Alter von acht Monaten bereits zum Anwachsen der Population bei.

Backhaus verwies auf das von Behörden, Jägern, Land- und Forstwirten unterzeichnete Schwarzwildpositionspapier, das bereits 2009 Maßnahmen zur Schwarzwildreduzierung zusammenfasste. Landwirte seien in der Pflicht, etwa Bejagungsschneisen anzulegen, kleinflächigeren Mais oder Rapsanbau zu betreiben oder Erntemaßnahmen mit der Jägerschaft abzustimmen, um Schwarzwild besser bejagen zu können. Der Minister verdeutlichte nochmals die dramatischen Folgen, die Schweinehaltern im Fall eines ASP-Ausbruchs drohten. Allein in MV wären 200 Betriebe mit rund 830.000 Schweinen vom Verlust ihres Tierbestands bedroht. Mehr als 40 Schlacht- und fleischverarbeitende Betriebe mit rund 3.700 Beschäftigten und einem Umsatz rund einer Milliarde Euro könnten von Umsatzeinbrüchen und Schweinefleisch-Exportverboten betroffen sein.

Pressemitteilung – Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Nr.356/2017


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